Handwerk
Im Handwerk müssen Arbeitsmittel wie Maschinen, Leitern oder Werkzeuge regelmäßig kontrolliert werden. Ebenso gehören Anlagen wie Elektroinstallationen sowie Maßnahmen zum Arbeitsschutz, etwa Gefährdungsbeurteilungen, zu den regelmäßigen Prüfpflichten.
Diese Kontrollen dienen nicht nur der Sicherheit der Mitarbeitenden, sondern auch der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Um die Vorschriften jederzeit nachweisen zu können, ist eine gründliche und strukturierte Dokumentation unerlässlich.
Mit CWS R-Check bieten wir ein Softwareprodukt für eine rechtssichere Dokumentation.
Was bedeutet „rechtssicher“?
Eine Dokumentation gilt als rechtssicher, wenn sie:
- vollständig, nachvollziehbar und manipulationssicher ist
- zeitnah und korrekt erstellt wurde
- gesetzliche Anforderungen (z. B. DSGVO, Produkthaftung, Arbeitsschutz) erfüllt
CWS R-Check garantiert, dass jede Information korrekt und sicher gespeichert wird – transparent, prüfbar und jederzeit abrufbar!
Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Austausch, um Ihre Anforderungen mit unserem Produktportfolio abzugleichen.
Wir haben hier einige Praxis-Beispiele aus dem Handwerk gesammelt in denen Kontrollen und Prüfungen verpflichtend sind:
Prüfung von Arbeitsmitteln: Hierzu gehören wiederkehrende technische Prüfungen, aber auch tägliche Sicht- und Funktionskontrollen von Geräten wie Maschinen, Kranen, Leitern oder Druckgeräten.
Prüfung von Anlagen: Dazu zählen auch elektrische Installationen, Heizungs- und Klimaanlagen sowie Rolltore, sofern sie für die Arbeit genutzt werden.
Arbeitssicherheit: Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Dokument für den Arbeitsschutz. Sie muss regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um potenzielle Gefahren zu identifizieren und Schutzmaßnahmen festzulegen und ihre Wirksamkeit zu dokumentieren.
Schulungen und Unterweisungen: Die Schulung von Mitarbeitern im Umgang mit Geräten und Anlagen sowie die Unterweisung zu Sicherheitsmaßnahmen müssen ebenfalls dokumentiert werden.
Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Die regelmäßige Überprüfung der bereitgestellten PSA muss dokumentiert werden.
Anforderungen an die Dokumentation
Prüfprotokolle müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Datum der Prüfung
Name und Anschrift des Prüfers oder die Bezeichnung der Prüfstelle
Unterschrift des Prüfers
Beschreibung der geprüften Komponenten
Ergebnis der Prüfung (Ist-Zustand im Vergleich zum Soll-Zustand)
Anmerkungen zu Abweichungen und Mängeln
Dokumentationspflicht
Die Dokumentation ist unerlässlich, um die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen und die Sicherheit zu gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
- Bestätigung der normgerechten Durchführung der Prüfung und des Zustands.
Ermittelte Daten, Zustände und Messergebnisse.
Angaben zu aufgetretenen Mängeln und Vorschläge zu deren Behebung.
Angabe, wer die Prüfung durchgeführt hat.