Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen müssen verschiedene Routinekontrollen und Prüfungen dokumentiert werden, darunter die sicherheitstechnischen Kontrollen (STK) von Medizinprodukten, die Routinekontrollen für die Aufbereitung von Instrumenten (Reinigung, Desinfektion, Sterilisation) und die regelmäßigen Unterweisungen des Personals.

 

Diese Dokumentation dient der Patientensicherheit und ist gesetzlich vorgeschrieben, z. B. durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und Hygienevorschriften. 

Mit CWS R-Check bieten wir ein Softwareprodukt für eine rechtssichere Dokumentation.

 

Was bedeutet „rechtssicher“?


Eine Dokumentation gilt als rechtssicher, wenn sie:

  1. vollständig, nachvollziehbar und manipulationssicher ist
  2. zeitnah und korrekt erstellt wurde
  3. gesetzliche Anforderungen (z. B. DSGVO, Produkthaftung, Arbeitsschutz) erfüllt

CWS R-Check garantiert, dass jede Information korrekt und sicher gespeichert wird – transparent, prüfbar und jederzeit abrufbar!

 

Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen Austausch, um Ihre Anforderungen mit unserem Produktportfolio abzugleichen.

Wir haben hier einige Praxis-Beispiele aus dem Gesundheitswesen gesammelt in denen Kontrollen und Prüfungen verpflichtend sind:

Sicherheitstechnische und messtechnische Kontrollen (STK/MTK) 

    • Was: Regelmäßige Überprüfungen der medizinischen Geräte, um sicherzustellen, dass sie einwandfrei funktionieren.

    • Beispiele: Defibrillatoren, EKG-Geräte, Beatmungsgeräte, Infusionspumpen.

    • Dokumentation: Schriftliche Nachweise über die Durchführung und die Ergebnisse der Prüfungen. Die Häufigkeit wird durch die MPBetreibV und die Herstellerangaben vorgegeben, eine STK ist spätestens alle zwei Jahre fällig. 

Routinekontrollen für die Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Was: Prüfungen der Wirksamkeit von Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozessen.

  • Beispiele:

    • Reinigungsleistung: Visuelle Kontrolle, Proteintests auf Instrumenten oder in Reinigungs- und Desinfektionsgeräten (RDG).

    • Desinfektionsleistung: Überprüfung der Desinfektion bei den RDGs.

    • Sterilisationsprozesse: Prozessüberwachung (z. B. mit einem B&D-Test), Kalibrierung von Sterilisatoren, Keimbelastungstests.

  • Dokumentation: Ergebnisse von Tests und Prozessparameter müssen vollständig, nachvollziehbar und manipulationssicher aufgezeichnet werden.

Arten der Prüfung
  • Sichtkontrolle: Eine tägliche oder regelmäßige visuelle Überprüfung auf offensichtliche Mängel, oft vor der Benutzung.

  • Funktionskontrolle: Überprüfung der ordnungsgemäßen Funktion bestimmter Bauteile oder des gesamten Systems.

  • Technische Prüfung: Umfassende Überprüfung, bei der Messungen und Analysen durchgeführt werden, um den technischen Zustand und die Sicherheit zu beurteilen. 

Dokumentationspflicht

Die Dokumentation ist unerlässlich, um die Konformität mit den gesetzlichen Vorgaben nachzuweisen und die Sicherheit zu gewährleisten. Eine ordnungsgemäße Dokumentation sollte mindestens folgende Informationen enthalten: 

  • Bestätigung der normgerechten Durchführung der Prüfung und des Zustands.
  • Ermittelte Daten, Zustände und Messergebnisse.

  • Angaben zu aufgetretenen Mängeln und Vorschläge zu deren Behebung.

  • Angabe, wer die Prüfung durchgeführt hat. 

Einfach hier klicken und testen:

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